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Das ZDF (Abkürzung für Zweites Deutsches Fernsehen) ist eine deutsche öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt mit Sitz in Mainz (Rheinland-Pfalz). Es wurde am 1. April 1963 gegründet und wird als unabhängige, gemeinnützige Einrichtung betrieben, die von allen Bundesländern gegründet wurde. Das ZDF finanziert sich durch Fernsehgebühren und Werbeeinnahmen.

Bundeskanzler Konrad Adenauer versuchte ab 1959, auf die bestehende Rundfunkordnung Einfluss zu nehmen, und plante ein zweites, bundesweites Fernsehprogramm. Dieses sollte anders als das ARD-Programm Deutsches Fernsehen (heute: Das Erste) nicht den Ländern, sondern dem Bund unterstehen. Die Pläne scheiterten jedoch am Bundesverfassungsgericht durch das 1. Rundfunk-Urteil. Stattdessen wurde durch die Länder 1961 mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen eine zentrale, gemeinnützige Fernsehanstalt gegründet.

Bei der Senderplanung spielte – genau wie beim ersten Programm – ein optimaler Empfang, auch in möglichst vielen Teilen der DDR, eine wichtige Rolle. Offizieller Sendebeginn des ZDF war der 1. April 1963. Die Ausstrahlung in Farbe erfolgte am 25. August 1967.

Wie auch die ARD darf das ZDF an Werktagen entsprechend dem Rundfunkstaatsvertrag nur bis 20 Uhr Werbung zeigen, und zwar maximal 20 Minuten täglich und ausschließlich im Hauptprogramm. An Sonn- und bundesweiten Feiertagen darf keine Werbung gesendet werden. Seit dem Beginn der Werbung im ZDF werden die einzelnen Werbespots durch die Mainzelmännchen unterbrochen.

Das ZDF finanziert sich über eine Rundfunkgebühr von 18,36 Euro pro Monat (Stand 2021), die von allen Haushalten in Deutschland mit Ausnahme von Behinderten und Sozialhilfeempfängern gezahlt werden muss. Das ZDF teilt sich die Einnahmen mit der ARD und dem Deutschlandradio. Das ZDF erhält außerdem Einnahmen aus Sponsoring, Programmgestaltung und Werbeverkauf.

Media Control errechnete die höchste Zuschauerzahl der letzten 20 Jahre in Rheinland-Pfalz und Hessen, wohingegen sie in Mecklenburg-Vorpommern am geringsten ausfalle. Insgesamt liege das ZDF aber im Jahr 2013 „in der Gunst des Publikums vorne.“ Rekorde mit mehr als 20 Millionen Zuschauern wurden vor allem in den 1980er Jahren mit Sendungen wie Das Traumschiff oder Die Schwarzwaldklinik erreicht. Die bisher höchste Reichweite des ZDF wurde 2006 im WM-Halbfinale Italien gegen Deutschland mit 29,66 Millionen Zuschauern ermittelt.

Das Durchschnittsalter der ZDF-Zuschauer lag Mitte 2012 bei 61 Jahren, 2022 bei 65 Jahren. Der ehemaliger und mit dem "Emmy Directorate Award" ausgezeichnete Intendant Thomas Bellut erklärte bei seinem Amtsantritt 2012, dass es verstärkt Bemühungen geben werde jüngere Zuschauer zu erreichen, durch eine konsequente Modernisierung, die alle Altersgruppen ansprechen soll. Die hierfür vermehrte Verwendung geschlechtergerechter Sprache im ZDF führte zu Kontroversen.

Im Internet wird seit 2001 über die ZDFmediathek via Live-Stream oder Video-on-Demand eine Auswahl an Sendungen angeboten. Seit Mitte 2011 wird auch eine App für diverse Betriebssysteme angeboten. Seit 12. Februar 2013 sendet das ZDF seine Kanäle endgültig als rund um die Uhr Internet-Livestream. (Quelle: Wikipedia)

Wie auch die ARD, wird die eigenen Satzung des ZDF die durch den Rundfunkstaatsvertrag ergänzt.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt, und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet.

Der Rundfunkstaatsvertrag orientiert sich an den im Grundgesetz verankerten demokratischen Prinzipien, die eng verknüpft sind mit der Geschichte Deutschlands. Dies betrifft insbesondere die Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, die im NS-Regime durch Gleichschaltung von Presse und Rundfunk erwirkt wurden. Vor diesem Hintergrund sind eine Medienkonzentration und eine einseitig parteiliche Ausrichtung in der Medienlandschaft zu verhindern.

Demzufolge soll der Rundfunk durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Ferner soll er mit seinem Angebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung den Rezipienten dienen. Geboten ist insofern stets eine unabhängige, sachliche und überparteiliche Berichterstattung. Die vermittelten Informationen müssen aktuell, nachhaltig, abgesichert und glaubwürdig sein. Ebenso wird betont, dass Nachrichten "vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen" sind.

Zudem haben die öffentlich-rechtlichen Anbieter die Aufgabe der Grundversorgung der gesamten Bevölkerung ohne Rücksicht auf Einschaltquoten. Grundversorgung meint die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Es soll ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung sichergestellt werden. (Quelle: bpb.de)