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ARD

Die ARD - Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - ist ein Rundfunkverbund, der aus den Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle besteht. Sie wurde 1950 gegründet und bildet gemeinsam mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Die ARD wird zum Großteil aus dem Rundfunkbeitrag finanziert und beinhaltet gemeinsame Programme und Angebote wie Das Erste, die ARD Mediathek, die Tagesschau sowie zahlreiche Landes-Hörfunk- und -Fernsehprogramme.

Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben insgesamt rund 23.000 fest angestellte Mitarbeiter, sie veranstalten elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme und verfügen über 16 Orchester und acht Chöre und sollen damit ein möglichst breites kulturelles und gesellschaftliches Spektrum der deutschen Bundesländer abbilden. Das Gesamtbudget der neun Anstalten beträgt pro Jahr rund 6,3 Milliarden Euro. Davon entfallen 366 Millionen Euro auf Sportrechte. Die Mitglieder der ARD sind mit etwa 100 eigenen Hörfunk- und Fernsehkorrespondenten an 30 Orten der Welt ständig präsent.

Die ARD ist ein freiwilliger Verbund von zehn deutschen Rundfunkanstalten: BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SR, SWR, WDR und DW.

Im Laufe der 1950er Jahre wurde mit der Vorbereitung und Ausstrahlung eines ersten gemeinschaftlichen Fernsehprogramms in der Bundesrepublik Deutschland begonnen. Die Mitglieder der ARD betrieben ein unter dem Namen „Deutsches Fernsehen“ bundesweit ausgestrahltes Fernsehprogramm, das nach Sendebeginn des nicht zur ARD gehörenden "Zweite Deutsche Fernsehen" (kurz ZDF, Start 1963) in „Erstes Deutsches Fernsehen“ umbenannt wurde.

Zu Zeiten der deutschen Teilung konnten in der Deutschen Demokratischen Republik zahlreiche Programme der ARD empfangen werden, was von der ARD auch beabsichtigt war. Erklärte Zielgruppe des ARD Fernsehens waren von Anfang an auch die Menschen in der DDR. Hierfür wurden absichtlich starke Sendeanlagen in Grenznähe aufgestellt. Lediglich in bestimmten Regionen, wie im Elbtal, der Sächsischen Schweiz und der Oberlausitz, war der Empfang der Fernsehprogramme der ARD nicht möglich. Das Programm des Deutschlandfunks war im gesamten Gebiet der DDR gut zu empfangen.

Nach der Auflösung des Rundfunksystems der DDR in den 1990er Jahren erhielten, wie schon in den 1950er Jahren einige Länder Westdeutschlands, mehrere „neue“ Bundesländer keine eigenen Sendeanstalten. Mecklenburg-Vorpommern wurde dem Bereich des Norddeutschen Rundfunks hinzugefügt, und Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen bildeten eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt, den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Brandenburg betrieb zunächst den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) als Landesrundfunkanstalt, ehe dieser mit dem Sender Freies Berlin (SFB) fusioniert wurde.

Die Arbeitsgemeinschaft gab sich 1950 eine Satzung, die durch den Rundfunkstaatsvertrag ergänzt wird. In dieser Satzung ist die Arbeit und Organisation der ARD geregelt.  (Quelle: Wikipedia)

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt, und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet.

Der Rundfunkstaatsvertrag orientiert sich an den im Grundgesetz verankerten demokratischen Prinzipien, die eng verknüpft sind mit der Geschichte Deutschlands. Dies betrifft insbesondere die Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, die im NS-Regime durch Gleichschaltung von Presse und Rundfunk erwirkt wurden. Vor diesem Hintergrund sind eine Medienkonzentration und eine einseitig parteiliche Ausrichtung in der Medienlandschaft zu verhindern.

Demzufolge soll der Rundfunk durch die Auswahl von Programmen und Themen die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Ferner soll er mit seinem Angebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung den Rezipienten dienen. Geboten ist insofern stets eine unabhängige, sachliche und überparteiliche Berichterstattung. Die vermittelten Informationen müssen aktuell, nachhaltig, abgesichert und glaubwürdig sein. Ebenso wird betont, dass Nachrichten "vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen" sind.

Zudem haben die öffentlich-rechtlichen Anbieter die Aufgabe der Grundversorgung der gesamten Bevölkerung ohne Rücksicht auf Einschaltquoten. Grundversorgung meint die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Es soll ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung sichergestellt werden. (Quelle:  bpb.de)